Grundlagen
MWST-Erhöhung 2028 auf 8,5 %: Was Shop, ERP und Rechnungssoftware umstellen müssen
Von Dominik Natter · Zuletzt aktualisiert am 5. November 2026 · 11 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Die MWST-Erhöhung 2028 kommt, wenn Volk und Stände am 29. November 2026 Ja sagen: Dann steigt der Normalsatz frühestens am 1. Januar 2028 von 8,1 % auf 8,5 %, der Satz für Beherbergung von 3,8 % auf 4,0 %, der reduzierte Satz von 2,6 % bleibt. Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Rechnungsdatum. Onlineshop, ERP, Kasse und Schnittstellen müssen deshalb ab dem Stichtag beide Sätze sauber trennen. Planen Sie die Umstellung spätestens für Herbst 2027, sobald der Bundesrat das Inkrafttreten festgelegt hat.
MWST-Erhöhung 2028: Was gilt bei einem Ja?
Abgestimmt wird über den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vom 19. Juni 2026. Er ändert Artikel 130 der Bundesverfassung: Der Normalsatz steigt um 0,4 Prozentpunkte, der Sondersatz für Beherbergung um 0,2 Prozentpunkte. Der reduzierte Satz, etwa für Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen, bleibt unverändert. Der Ertrag geht vollständig an den Ausgleichsfonds der AHV.
Weil die Verfassung geändert wird, braucht die Vorlage das Volks- und das Ständemehr. Eine Befristung sieht der Beschluss nicht vor. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt der Bundesrat. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen ist das frühestens Anfang 2028 möglich.
Für Ihr Unternehmen heisst das: Nach der Abstimmung bleibt gut ein Jahr Zeit. Das reicht, wenn Sie früh klären, welche Systeme Preise und Steuersätze kennen.
Mehrwertsteuersätze heute und ab 2028 bei einem Ja
| Satz | Heute, seit 1. Januar 2024 | Ab 2028 bei einem Ja | Gilt zum Beispiel für |
|---|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | 8,5 % | die meisten Waren und Dienstleistungen, auch Software und Beratung |
| Sondersatz für Beherbergung | 3,8 % | 4,0 % | Übernachtung mit Frühstück |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | 2,6 %, unverändert | Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen |
- Erhöhung des Normalsatzes von 8,1 auf 8,5 Prozent
- +0,4 Punkte
- Inkrafttreten, den genauen Termin bestimmt der Bundesrat
- frühestens 2028
- Geschätzter Mehrertrag für die AHV pro Jahr ab 2029
- CHF 1,4 Mrd.
- Saldosteuersätze, die bei der letzten Erhöhung 2024 ebenfalls gestiegen sind
- 8 von 10
Zeitplan: Wann müssen KMU was tun?
Der genaue Zeitplan hängt davon ab, wann der Bundesrat die Erhöhung in Kraft setzt. Planen Sie mit dem frühesten Termin:
29. November 2026
Volksabstimmung
Volk und Stände entscheiden. Bei einem Nein bleibt alles, wie es ist.
Nach der Abstimmung
Bundesrat legt Inkrafttreten fest
Danach ist mit Vorgaben der ESTV zur Umstellung zu rechnen, wie 2024 mit der MWST-Info 19.
Frühling 2027
Systeme erfassen
Unsere Empfehlung: alle Systeme auflisten, die Preise oder Steuersätze kennen, und Hersteller und Partner nach Updates fragen.
Herbst 2027
Umstellen und testen
Neue Steuercodes anlegen, Vorlagen anpassen, Schnittstellen testen und den Preisentscheid fällen.
Dezember 2027
Verträge über den Jahreswechsel
Offerten, Abos, Wartungsverträge und Vorauszahlungen prüfen und Rechnungen richtig aufteilen.
1. Januar 2028
Stichtag, frühestens
Leistungen ab diesem Tag zum neuen Satz. Rechnungen für Leistungen aus 2027 weiterhin zum alten Satz.
Welcher Satz gilt für welche Rechnung?
Massgebend ist der Zeitpunkt oder Zeitraum, in dem Sie die Leistung erbringen. Rechnungsdatum und Zahlungsdatum spielen keine Rolle. So steht es in Artikel 115 des Mehrwertsteuergesetzes, und so hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV die letzte Erhöhung auf den 1. Januar 2024 in der MWST-Info 19 erklärt. Für 2028 wird die ESTV eigene Vorgaben publizieren. Wir gehen davon aus, dass die Grundsätze gleich bleiben.
Die wichtigsten Regeln von 2024, übertragen auf 2028:
- Lieferung im Dezember 2027, Rechnung im Januar 2028: alter Satz von 8,1 %. Die ESTV nannte als Beispiel eine Möbellieferung am 22. Dezember mit Rechnung am 12. Januar.
- Arbeiten über den Jahreswechsel: Der Teil bis 31. Dezember wird zum alten, der Teil ab 1. Januar zum neuen Satz abgerechnet. Die Rechnung muss Zeiträume und Beträge getrennt ausweisen. Fehlt diese Trennung, gilt für die ganze Rechnung der neue Satz.
- Abos und Wartungsverträge über den Stichtag: Das Entgelt wird nach Zeit aufgeteilt. Ein Wartungsvertrag von Oktober bis September läuft zu einem Viertel zum alten und zu drei Vierteln zum neuen Satz.
- Vorauszahlungen für Leistungen nach dem Stichtag: 2024 durfte der Teil nach dem Stichtag schon vorher zum neuen Satz in Rechnung gestellt werden.
- Rabatte, Skonti und Verluste im Jahr 2028 auf Leistungen aus 2027: Korrektur zum alten Satz.
- Mehrfachkarten und ähnliche Leistungen, deren Bezug der Kunde bestimmt: 2024 war ausnahmsweise das Verkaufsdatum massgebend, sofern die Gültigkeit nicht ausdrücklich erst nach dem Stichtag beginnt.
MWST-Satz Änderung in der Software: Was muss umgestellt werden?
Fast jedes System, das Preise oder Rechnungen erzeugt, kennt den Steuersatz. In vielen KMU sind das mehr Systeme, als man auf Anhieb denkt: Onlineshop, ERP oder Buchhaltung, Kasse, Rechnungsvorlagen, eine Abo-Verwaltung und die Schnittstellen dazwischen.
Der wichtigste Grundsatz gilt für alle: Den alten Steuersatz nicht überschreiben, sondern einen neuen mit Gültigkeitsdatum anlegen. Nur so lassen sich im Jahr 2028 Rechnungen für Leistungen aus 2027 noch korrekt stellen.
Steuersatz überschreiben oder neu anlegen?
Alter Satz überschrieben
- Rechnungen für Dezember-Leistungen, die erst im Januar entstehen, tragen den falschen Satz.
- Gutschriften und Retouren zu alten Rechnungen werden zum falschen Satz gebucht.
- Auswertungen und MWST-Abrechnung über den Jahreswechsel stimmen nicht mehr.
- Kopien alter Rechnungen können plötzlich andere Beträge zeigen.
Neuer Satz mit Gültigkeitsdatum
- Beide Sätze stehen parallel zur Verfügung, das Leistungsdatum entscheidet.
- Alte Belege bleiben unverändert.
- Die MWST-Abrechnung trennt alte und neue Sätze sauber.
- Bei der nächsten Änderung wiederholen Sie dasselbe Vorgehen.
Was in welchem System zu tun ist
Bei Verkäufen an Privatkunden müssen die angezeigten Preise die Mehrwertsteuer enthalten. Das verlangt die Preisbekanntgabeverordnung. Sie müssen also entscheiden, ob Sie die Bruttopreise anheben oder halten.
Technisch zählt, wie der Shop Preise speichert. Speichert er Nettopreise, steigen die angezeigten Preise mit dem neuen Satz automatisch. Speichert er Bruttopreise, bleiben sie gleich, und Ihre Marge sinkt.
- Steuerklassen mit Gültigkeit ab Stichtag anlegen
- Preisentscheid pro Sortiment fällen: halten, umrechnen oder neu runden
- Versandkosten, Zahlungsgebühren und Gutscheine prüfen
- Bestellbestätigung, Rechnung und Hinweise wie «inkl. 8,1 % MWST» anpassen
Legen Sie neue Steuercodes mit Gültigkeit ab dem Stichtag an und lassen Sie die alten bestehen. Prüfen Sie, nach welchem Datum Ihr System den Satz wählt: Leistungsdatum, Lieferdatum oder Rechnungsdatum. Wählt es nach Rechnungsdatum, braucht es für die ersten Wochen 2028 eine Lösung für Leistungen aus 2027.
Fragen Sie Ihren ERP-Partner früh, wann ein Update mit den neuen Sätzen kommt.
- Steuercodes für Verkauf und Einkauf, also auch für die Vorsteuer
- Artikelstamm und Preislisten, wenn dort Bruttopreise hinterlegt sind
- MWST-Abrechnung: Alte und neue Sätze werden in getrennten Ziffern deklariert
An der Kasse gilt der neue Satz ab dem ersten Verkauf am Stichtag. Manche Kassensysteme stellen per Datum selbst um, andere brauchen ein Update oder eine Umstellung nach Ladenschluss am 31. Dezember. Preisschilder und Regaletiketten müssen zum Kassenpreis passen.
- Umstellungstermin mit dem Kassenanbieter vereinbaren
- Testbon vor dem Stichtag
- Gutscheine und Mehrfachkarten, die vor dem Stichtag verkauft werden, mit der Treuhand klären
Vorlagen, die den Satz als Text enthalten, müssen angepasst werden. Rechnungen über den Jahreswechsel brauchen zwei MWST-Zeilen mit den jeweiligen Zeiträumen.
Der Zahlteil der QR-Rechnung enthält den Betrag. Nutzen Sie zusätzlich strukturierte Rechnungsinformationen nach der Swico-Syntax, stehen dort auch die MWST-Sätze. Auch diese müssen stimmen.
Abos, Wartungs- und Supportverträge, die über den Jahreswechsel laufen, werden nach Zeit aufgeteilt. Prüfen Sie, ob Ihre Abo-Verwaltung das kann oder ob jemand die Rechnungen von Hand anpassen muss.
Offerten mit Gültigkeit bis ins Jahr 2028 sollten festhalten, dass die Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Satz verrechnet wird. Haben Sie Bruttopreise vereinbart, hängt es vom Vertrag ab, ob Sie die Erhöhung weitergeben können.
Zwischen Shop und ERP, Kasse und Buchhaltung oder Abo-Verwaltung und Buchhaltung werden Steuercodes übertragen. Beide Seiten müssen den neuen Code kennen, und die Zuordnung muss auf beiden Seiten gleich sein. Sonst bricht die Übertragung ab, oder Bestellungen landen mit falschem Satz im ERP.
Testen Sie vor dem Stichtag mit Bestellungen, die vor und nach dem 1. Januar geliefert werden.
Muss ich Shop-Preise erhöhen? Halten, umrechnen oder neu runden
Nein, eine Pflicht zur Preiserhöhung gibt es nicht. Pflicht ist nur, dass der angezeigte Preis für Privatkunden die Mehrwertsteuer enthält. Halten Sie den Bruttopreis, tragen Sie die Erhöhung selbst.
Ein Rechenbeispiel: Ein Artikel kostet heute CHF 49.90 inklusive 8,1 % MWST. Netto bleiben Ihnen CHF 46.16. Halten Sie den Preis bei 8,5 %, bleiben CHF 45.99, also CHF 0.17 weniger pro Stück. Auf CHF 100'000 Bruttoumsatz sind das rund CHF 341 weniger Nettoerlös. Wollen Sie netto gleich viel einnehmen, müsste der Artikel auf 5 Rappen gerundet CHF 50.10 kosten.
Weil CHF 50.10 kein guter Preispunkt ist, lohnt sich ein Entscheid pro Sortiment: Preispunkte wie CHF 49.90 halten, andere Preise umrechnen und runden. Für die Technik heisst das: Wer Preise hält, braucht gespeicherte Bruttopreise oder angepasste Nettopreise. Wer erhöht, braucht eine Rundungsregel, damit keine krummen Preise entstehen.
Saldosteuersatz: Was ändert sich für kleinere Firmen?
Rechnen Sie mit Saldosteuersätzen ab, ändern sich bei einer Erhöhung auch diese. 2024 stiegen 8 der 10 Saldosteuersätze, zum Beispiel von 6,5 % auf 6,8 %. Leistungen bis zum Stichtag rechnen Sie zum alten, Leistungen ab dem Stichtag zum neuen Saldosteuersatz ab. Gleichzeitig passte der Bund die Grenzen für die Methode an: seit 2024 höchstens CHF 5'024'000 Umsatz und CHF 108'000 Steuer pro Jahr. Ein vorzeitiger Wechsel der Abrechnungsmethode war wegen der Satzänderung nicht möglich.
Für Ihre Software heisst das: Auch in der Buchhaltung braucht es den neuen Saldosteuersatz mit Gültigkeitsdatum. Auf Rechnungen an Kunden weisen Sie weiterhin den gesetzlichen Satz aus, ab dem Stichtag also 8,5 % statt 8,1 %.
Gilt die MWST-Erhöhung auch in Liechtenstein?
Davon ist auszugehen. Liechtenstein bildet mit der Schweiz ein gemeinsames Mehrwertsteuergebiet. Im Mehrwertsteuervertrag vom 28. Oktober 1994 hat sich Liechtenstein verpflichtet, das schweizerische Mehrwertsteuerrecht und seine Änderungen parallel ins Landesrecht zu übernehmen. Die neuen Sätze gelten aber nicht automatisch: Der Landtag muss das liechtensteinische Mehrwertsteuergesetz anpassen. Bei der letzten Erhöhung auf den 1. Januar 2024 hat er das parallel zur Schweiz getan.
Für Firmen in Liechtenstein gelten deshalb voraussichtlich dieselben Regeln und derselbe Stichtag. Ein Beschluss des Landtags zur Erhöhung 2028 lag am 5. November 2026 nach unserer Recherche noch nicht vor. Weil Lieferungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz für die Mehrwertsteuer Inlandumsätze sind, betrifft die Umstellung auch Ihre Rechnungen an Kunden in der Schweiz.
Typische Stolpersteine nach unserer Erfahrung
Diese Punkte sehen wir bei Satzänderungen immer wieder. Das ist keine Statistik, sondern unsere Erfahrung aus Projekten mit Shops, ERP und Schnittstellen:
- Der Steuersatz steht an mehreren Stellen fest eingetragen, etwa in Rechnungsvorlagen, E-Mail-Texten oder einem Excel-Export, und eine Stelle wird vergessen.
- Das ERP wählt den Satz nach Rechnungsdatum. Rechnungen für Dezember-Leistungen tragen dann im Januar den neuen Satz.
- Shop und ERP haben unterschiedliche Steuercodes. Bestellungen bleiben in der Schnittstelle hängen, und es fällt erst nach Neujahr auf.
- Jahresabos werden im Dezember voll zum alten Satz verrechnet, obwohl der grösste Teil der Laufzeit im neuen Jahr liegt.
- Retouren und Gutschriften im Januar werden zum neuen statt zum alten Satz gebucht.
- Die Kasse stellt erst nach dem ersten Verkaufstag um.
Checkliste: MWST-Erhöhung 2028 vorbereiten
Gehen Sie diese Punkte nach der Abstimmung durch, spätestens im Herbst 2027:
- Systeme auflisten: Wo entstehen Preise, Steuersätze oder Rechnungen? Shop, ERP, Kasse, Abo-Verwaltung, Vorlagen, Exporte.
- Hersteller und Partner fragen: Kommt ein Update mit den neuen Sätzen, und bis wann?
- Steuercodes neu anlegen, mit Gültigkeit ab Stichtag. Alte Codes nicht überschreiben.
- Datumslogik prüfen: Wählt das System den Satz nach Leistungs- oder nach Rechnungsdatum?
- Preisentscheid fällen: Bruttopreise erhöhen, halten oder neu runden. Marge pro Sortiment rechnen.
- Schnittstellen testen: gleiche Steuercodes auf beiden Seiten, Testbestellungen vor und nach dem Stichtag.
- Abos, Wartungsverträge und Vorauszahlungen über den Jahreswechsel richtig aufteilen.
- Offerten mit Gültigkeit bis 2028 mit einem Hinweis zur Mehrwertsteuer versehen.
- Rechnungsvorlagen, Bestellbestätigungen und QR-Rechnungen auf fest eingetragene Sätze prüfen.
- Saldosteuersatz: neuen Satz in der Buchhaltung hinterlegen.
- Erste MWST-Abrechnung 2028 mit der Treuhand kontrollieren.
Wann ist Ihre eigene Software betroffen?
Standardprogramme für ERP, Buchhaltung oder Kasse bekommen die neuen Sätze in der Regel per Update. Bei eigener Software, einem individuell entwickelten Shop oder einer selbst gebauten Schnittstelle ist niemand automatisch zuständig. Dort sollten Sie prüfen lassen, ob der Satz fest im Code steht, ob die Software Leistungsdatum und Steuercode kennt und ob die Schnittstelle neue Codes weitergibt.
Steht der Satz an einer zentralen Stelle mit Gültigkeitsdatum, ist die Umstellung eine Einstellung. Ist er an mehreren Stellen fest programmiert, rechnen Sie als Richtwert mit einem bis drei Arbeitstagen für Anpassung und Test. Bei CHF 70 pro Stunde sind das rund CHF 560 bis 1'680. Das ist unsere Einschätzung, der tatsächliche Aufwand hängt vom System ab.
Wie Schnittstellen zwischen Shop und ERP aufgebaut sind und was sie kosten, lesen Sie im Ratgeber «ERP-Schnittstelle: Was kostet die Anbindung von Onlineshop und ERP?».
Quellen und Hinweise
Abstimmung und neue Sätze
Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vom 19. Juni 2026, Artikel 130 Absätze 3quinquies und 3sexies der Bundesverfassung. Dazu die Abstimmungsseite des Bundes zur AHV-Zusatzfinanzierung und die Informationen des Bundesamts für Sozialversicherungen zur Abstimmung vom 29. November 2026. Umfrage: erste SRG-Umfrage von gfs.bern, publiziert am 23. Oktober 2026.
Regeln bei einer Steuersatzänderung
MWST-Info 19 «Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024» der Eidgenössischen Steuerverwaltung, vor allem die Abschnitte zu Rechnungsstellung, Vorauszahlungen, periodischen Leistungen, Entgeltsminderungen und Saldosteuersätzen, sowie die Deklarationsanleitung der ESTV zum Übergang 2023/2024. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 115 des Mehrwertsteuergesetzes.
Zur Preisbekanntgabe stützen wir uns auf die FAQ des SECO zur Preisbekanntgabeverordnung, zur QR-Rechnung auf die Syntaxdefinition von Swico für Rechnungsinformationen.
Liechtenstein und zweite Vorlage
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag Nr. 63/2024 zur Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes, der die Verpflichtung aus dem Mehrwertsteuervertrag vom 28. Oktober 1994 beschreibt, und Bericht und Antrag Nr. 19/2023 zur Erhöhung der Sätze per 2024. Zur befristeten Erhöhung für die Armee: Medienmitteilung des Bundesrats vom 12. August 2026.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Vorgaben für 2028 legt die ESTV erst nach der Abstimmung fest. Klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Treuhand oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung, in Liechtenstein mit der Steuerverwaltung.
Stand: 5. November 2026, vor der Volksabstimmung.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der neue MWST-Satz von 8,5 %?
Frühestens ab dem 1. Januar 2028, und nur, wenn Volk und Stände der Vorlage am 29. November 2026 zustimmen. Den genauen Termin bestimmt der Bundesrat nach der Abstimmung. Der neue Satz gilt für Leistungen, die ab diesem Tag erbracht werden. Bei einem Nein bleibt es bei 8,1 %.
Gilt für eine Rechnung im Januar 2028 für Leistungen im Dezember 2027 der alte MWST-Satz?
Ja. Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Rechnungsdatum. Für Leistungen bis 31. Dezember 2027 gilt der alte Satz von 8,1 %, auch wenn die Rechnung erst 2028 kommt. Laufen Arbeiten über den Jahreswechsel, teilen Sie die Rechnung nach Zeiträumen auf, so hat es die ESTV bei der letzten Erhöhung 2024 geregelt.
Muss ich meine Shop-Preise wegen der MWST-Erhöhung anheben?
Nein. Pflicht ist nur, dass Preise für Privatkunden die Mehrwertsteuer enthalten. Halten Sie den Bruttopreis, tragen Sie die Erhöhung selbst: Auf CHF 100'000 Bruttoumsatz sind das bei 8,5 % statt 8,1 % rund CHF 341 weniger Nettoerlös. Sinnvoll ist oft ein Entscheid pro Sortiment, etwa runde Preispunkte halten und die übrigen Preise umrechnen.
Gilt die MWST-Erhöhung auch in Liechtenstein?
Davon ist auszugehen. Liechtenstein hat sich im Mehrwertsteuervertrag mit der Schweiz verpflichtet, das schweizerische Mehrwertsteuerrecht parallel zu übernehmen, und hat die Sätze 2024 gleichzeitig mit der Schweiz erhöht. Dafür muss der Landtag das liechtensteinische Gesetz anpassen. Firmen in Liechtenstein sollten sich auf denselben Stichtag vorbereiten.
Werden Bestände und Preise in Echtzeit abgeglichen?
Dort, wo es sich lohnt. Bestellungen und Verfügbarkeiten laufen in der Regel innert Sekunden, Stammdaten und Preise in Intervallen. Entscheidend ist, was Ihr ERP zulässt und wo Verzögerungen Geld kosten.
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