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Grundlagen

Aus der Schweiz in die EU verkaufen: Was Ihr Onlineshop für Zoll, MWST und Versand braucht

Von Dominik Natter · Zuletzt aktualisiert am 5. November 2026 · 13 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Aus der Schweiz in die EU verkaufen Sie auf drei Wegen: Versand ab der Schweiz mit Verzollung durch den Logistiker, über ein Lager in der EU oder mit einer eigenen EU-Gesellschaft. Für den Start reicht meist der Versand ab der Schweiz, wenn Sie die Einfuhrumsatzsteuer schon im Onlineshop kassieren (IOSS, bis EUR 150) oder verzollt liefern, damit Kunden in Deutschland bei der Zustellung nichts nachzahlen. Seit dem 1. Juli 2026 fällt auf Kleinsendungen an Privatkunden zudem ein Pauschalzoll von EUR 3 pro Warenposition an, seit dem 1. November 2026 eine Bearbeitungsgebühr von EUR 2. Dazu kommen Pflichten, die nichts mit dem Zoll zu tun haben: ein verantwortlicher Ansprechpartner in der EU für die Produktsicherheit und in Deutschland die Registrierung Ihrer Verpackungen.

Warum Schweizer KMU jetzt in die EU verkaufen wollen

Die US-Zölle haben viele Exporteure aufgeschreckt. Im Raiffeisen Wirtschaftspuls vom September 2025 gaben 68 Prozent der exportorientierten KMU an, neue Wege einzuschlagen. 22 Prozent suchen neue Absatzmärkte, und die Beziehungen zur EU waren im August 2025 für 24 Prozent von hoher Bedeutung.

Die EU liegt nahe: gleiche Sprache in Deutschland und Österreich, kurze Lieferwege, Kunden, die Schweizer Qualität kennen. Ein Onlineshop ist der schnellste Weg, dort zu verkaufen. Der Haken liegt im Detail: Zoll, Mehrwertsteuer, Produktsicherheit und Verpackungsregeln gelten für Sie als Händler aus einem Drittland anders als für einen deutschen Händler. Seit 2026 ist es zudem teurer geworden, kleine Pakete in die EU zu schicken.

Dieser Ratgeber zeigt, welche Wege es gibt, was jeder Weg verlangt und was Ihr Shop dafür können muss.

der exportorientierten KMU schlagen nach den US-Zöllen neue Wege ein (Raiffeisen, 2025)
68 %
suchen neue Absatzmärkte (Raiffeisen Wirtschaftspuls, August 2025)
22 %
Pauschalzoll pro Warenposition auf Kleinsendungen an Private, seit 1. Juli 2026
EUR 3
EU-Bearbeitungsgebühr pro Warenposition im Fernverkauf, seit 1. November 2026
EUR 2

Aus der Schweiz in die EU verkaufen: Welche drei Wege gibt es?

Für Händler und Hersteller aus der Schweiz und Liechtenstein gibt es drei Wege. Sie schliessen sich nicht aus. Viele starten mit dem ersten und wechseln später, wenn das Volumen steigt.

  • Versand ab der Schweiz, verzollt durch den Logistiker: Sie schicken jedes Paket aus Ihrem Lager. Post oder Paketdienst übernehmen Ausfuhr und Einfuhr. Nötig sind ein Ursprungsnachweis und, damit der Kunde nichts nachzahlt, IOSS oder eine verzollte Lieferung.
  • Lager in der EU: Sie führen die Ware in grösseren Mengen ein und lassen sie von einem Fulfillment-Dienstleister in Deutschland versenden. Nötig sind eine deutsche Umsatzsteuer-Registrierung, eine EORI-Nummer und für Lieferungen in andere EU-Länder das OSS-Verfahren.
  • Eigene EU-Gesellschaft: Eine Tochterfirma in Deutschland oder Österreich kauft bei Ihnen ein und verkauft als lokaler Händler. Nötig sind Gründung, Buchhaltung und Geschäftsführung im Ausland.

Drei Wege in die EU im Vergleich

WegAufwand für SieLieferung und KundenerlebnisSinnvoll, wenn
Versand ab der Schweiz, verzollt durch den LogistikerGering bis mittel: Ausfuhr, Ursprungsnachweis, IOSS-Vertreter oder Vertrag für verzollte LieferungEtwas länger als im Inland, weil verzollt wird. Ohne IOSS oder verzollte Lieferung zahlt der Kunde Abgaben bei der ZustellungSie testen den Markt oder haben wenige Bestellungen pro Tag
Lager in der EUMittel: Einfuhr in grossen Mengen, deutsche Umsatzsteuer, OSS-Meldung, LagervertragWie bei einem deutschen Händler: schnelle Lieferung, keine Zollgebühren beim Kunden, einfache RetourenSie haben regelmässige Bestellungen und planbaren Absatz
Eigene EU-GesellschaftHoch: Gründung, Buchhaltung, Geschäftsführung und Steuern im AuslandLokaler Anbieter mit Rechnung einer EU-FirmaGrosses Volumen, eigenes Team vor Ort oder B2B-Kunden, die einen EU-Lieferanten verlangen
Unsere Einschätzung. Welcher Weg sich steuerlich lohnt, klären Sie mit Ihrer Treuhand.

Zoll und MWST beim Versand in die EU: Was gilt seit 2026?

Seit Juli 2021 ist jede Warensendung in die EU mehrwertsteuerpflichtig, auch ein Paket für EUR 10. In Deutschland sind das in der Regel 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer, in Österreich 20 Prozent.

Zoll war bei Sendungen bis EUR 150 lange kein Thema. Das hat die EU geändert: Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Zollbefreiung für Kleinsendungen nicht mehr. Stattdessen fällt bei Fernverkäufen an Privatkunden bis EUR 150 ein Pauschalzoll von EUR 3 pro Warenposition an. Eine Warenposition sind alle Artikel mit derselben Zolltarifnummer. Drei T-Shirts kosten also EUR 3, zwei T-Shirts und ein Paar Schuhe EUR 6. Die Regel gilt befristet bis zum 1. Juli 2028. Danach gelten für Fernverkäufe die normalen Zollsätze, unabhängig vom Wert.

Seit dem 1. November 2026 erhebt der Zoll zusätzlich eine EU-Bearbeitungsgebühr von EUR 2 pro Warenposition. Sie gilt für alle Fernverkäufe an Privatkunden, auch über EUR 150, und ist nicht befristet. Lieferungen an Firmen (B2B) betreffen beide Abgaben nicht.

Was sich für Kleinsendungen in die EU geändert hat

  1. 1. Juli 2021

    MWST auf jedes Paket

    Die Befreiung für Kleinstbeträge entfällt. IOSS wird eingeführt.

  2. 13. Dezember 2024

    Neue Produktsicherheitsverordnung

    Konsumgüter brauchen einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU.

  3. 1. Juli 2026

    EUR 3 Zoll pro Warenposition

    Die Zollbefreiung bis EUR 150 entfällt für Fernverkäufe an Privatkunden.

  4. 12. August 2026

    Bevollmächtigter für Verpackungen

    Ausländische Versandhändler ohne Niederlassung in Deutschland brauchen einen Bevollmächtigten.

  5. 1. November 2026

    EUR 2 Bearbeitungsgebühr

    Gilt für alle Fernverkäufe an Private. Zudem müssen Produktkennungen pro Artikel an den Zoll.

  6. 1. Juli 2028

    Normale Zollsätze

    Der Pauschalzoll endet, Fernverkäufe werden normal verzollt.

Was ist IOSS und brauchen Sie das?

IOSS (Import One Stop Shop) ist ein Verfahren der EU für Sendungen bis EUR 150. Sie verlangen die Mehrwertsteuer des Ziellandes schon im Onlineshop, die Einfuhr ist dann steuerfrei, und Sie rechnen einmal im Monat in einem EU-Land für alle Länder ab. Der Kunde zahlt bei der Zustellung nichts mehr.

Als Händler aus der Schweiz oder Liechtenstein können Sie sich nicht selbst für IOSS registrieren. Sie brauchen einen Vertreter mit Sitz in der EU (Intermediär), der die Registrierung übernimmt und für die Steuer mithaftet. Die EU sieht eine Ausnahme nur für Länder mit einem Abkommen über Amtshilfe bei der Beitreibung der Mehrwertsteuer vor und nennt als Beispiel Norwegen, nicht die Schweiz.

IOSS ist freiwillig. Ohne IOSS wird die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr fällig, und der Zusteller holt sie in der Regel beim Kunden ab, oft mit einer eigenen Gebühr.

Kleinsendungen bis EUR 150: mit oder ohne IOSS?

Mit IOSS

  • Mehrwertsteuer wird im Shop verlangt, der Kunde zahlt bei der Zustellung nichts
  • Eine monatliche Abrechnung für alle EU-Länder
  • Vertreter in der EU nötig, kostet eine laufende Gebühr
  • Pauschalzoll von EUR 3 pro Warenposition fällt immer an, auch bei Schweizer Ursprung

Ohne IOSS

  • Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr fällig, meist zahlt sie der Kunde beim Zusteller
  • Kein Vertreter in der EU nötig
  • Mit gültigem Ursprungsnachweis entfällt der Pauschalzoll von EUR 3
  • Die Bearbeitungsgebühr von EUR 2 fällt in beiden Fällen an

Sendungen über EUR 150 und Lieferungen an Firmen

Über EUR 150 gilt IOSS nicht. Die Ware wird normal verzollt, und die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr fällig. Wollen Sie Privatkunden trotzdem verzollt beliefern, übernimmt Ihr Logistiker die Einfuhr in Ihrem Auftrag. Achtung: Schulden Sie oder Ihr Beauftragter die Einfuhrumsatzsteuer, liegt der Ort Ihrer Lieferung nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz in Deutschland. Sie brauchen dann in der Regel eine deutsche Umsatzsteuer-Registrierung. Klären Sie das vor dem Start mit Ihrer Treuhand oder einer Steuerberatung in Deutschland.

Bei Geschäftskunden ist es einfacher. Meist führt der Kunde die Ware selbst ein, bezahlt die Einfuhrumsatzsteuer und zieht sie als Vorsteuer ab. Mit einem Ursprungsnachweis entfällt bei Industriewaren in der Regel der Zoll. Pauschalzoll und Bearbeitungsgebühr gelten im B2B-Geschäft nicht.

Was Sie auf der Schweizer Seite beachten müssen

Lieferungen ins Ausland sind von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit, wenn Sie die direkte Ausfuhr belegen. Als Nachweis gegenüber der ESTV dient in der Regel die elektronische Ausfuhrveranlagungsverfügung des Zolls. Fehlt der Nachweis, müssen Sie die Lieferung in der Schweiz versteuern. Fragen Sie Ihren Logistiker, welchen Nachweis Sie für jede Sendung erhalten und wie Sie ihn ablegen.

Der zweite Punkt ist der Ursprung. Dank dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU von 1972 sind Industriewaren mit Schweizer Ursprung in der EU zollfrei, wenn Sie den Ursprung nachweisen. Bis EUR 6'000 pro Sendung genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung. Darüber brauchen Sie eine Bewilligung als ermächtigter Ausführer oder eine Warenverkehrsbescheinigung. Wichtig: Ursprung heisst nicht Absender. Ware, die Sie aus Asien einkaufen und nur weiterverkaufen, hat keinen Schweizer Ursprung.

Seit Juli 2026 lohnt sich der Ursprungsnachweis auch bei kleinen Paketen. Ohne IOSS entfällt damit der Pauschalzoll von EUR 3. Ohne Nachweis fällt er an, selbst wenn die Ware nach dem normalen Tarif zollfrei wäre.

Gilt das auch für Firmen aus Liechtenstein?

Ja. Liechtenstein ist zwar Mitglied des EWR, gehört aber seit dem Zollvertrag von 1923 zum Schweizer Zollgebiet. Die Zollgrenze zur EU verläuft an der Grenze zu Österreich. Für Pakete aus Liechtenstein in die EU gelten deshalb dieselben Regeln wie aus der Schweiz: Ausfuhr, Ursprungsnachweis, Einfuhrumsatzsteuer, IOSS mit Vertreter, Pauschalzoll und Bearbeitungsgebühr. Auch für die Mehrwertsteuer bildet Liechtenstein mit der Schweiz ein gemeinsames Gebiet.

Der EWR hilft bei den Produktvorschriften: Ware, die den EWR-Regeln entspricht, darf in Liechtenstein in Verkehr gebracht werden. Ob ein Sitz in Liechtenstein für die Produktsicherheit als Niederlassung in der EU genügt, hängt davon ab, ob die neue Produktsicherheitsverordnung ins EWR-Abkommen übernommen ist. Das war bei Redaktionsschluss nicht abschliessend geklärt. Fragen Sie beim Amt für Volkswirtschaft nach, bevor Sie sich darauf verlassen.

Lager in der EU oder eigene Gesellschaft: Wann lohnt sich das?

Ein Lager in der EU lohnt sich, sobald Sie regelmässig verkaufen. Sie führen die Ware in grossen Mengen ein, statt jedes Paket einzeln zu verzollen. Der Kunde bekommt sein Paket wie von einem deutschen Händler, und Retouren bleiben in der EU. Dafür brauchen Sie eine EORI-Nummer für die Einfuhr, eine deutsche Umsatzsteuer-Registrierung und für Verkäufe in andere EU-Länder das OSS-Verfahren. Als Händler aus einem Drittland können Sie die Lieferungen aus dem Lager über das OSS im Land abrechnen, in dem der Versand beginnt. Ein Fulfillment-Dienstleister kann zudem die Rolle des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs für die Produktsicherheit übernehmen.

Eine eigene Gesellschaft lohnt sich erst bei grossem Volumen, mit Personal vor Ort oder wenn grosse B2B-Kunden einen Lieferanten in der EU verlangen. Rechnen Sie mit laufenden Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Geschäftsführung im Ausland. Ob und wann sich das rechnet, klären Sie mit Ihrer Treuhand.

Onlineshop Schweiz: Was beim Verkauf nach Deutschland zusätzlich gilt

Neben Zoll und Steuern verlangt Deutschland einiges, das Sie aus der Schweiz nicht kennen:

  • Verpackungen: Wer verpackte Ware an Privatkunden in Deutschland schickt, muss sich vor dem ersten Versand im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Ohne Registrierung gilt ein Vertriebsverbot. Seit dem 12. August 2026 brauchen ausländische Händler ohne Niederlassung in Deutschland zudem einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland. Die Registrierung selbst müssen Sie persönlich vornehmen.
  • Barrierefreiheit: Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops für Verbraucher in Deutschland barrierefrei sein (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens EUR 2 Mio. Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Österreich hat mit dem Barrierefreiheitsgesetz eine vergleichbare Regel.
  • Widerrufsrecht: Privatkunden in der EU können Onlinekäufe in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen. Eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular gehören in den Shop. In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für Onlinekäufe.
  • Preise: Gegenüber Verbrauchern in Deutschland zeigen Sie Gesamtpreise inklusive deutscher Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Steuer und auf zusätzliche Versandkosten.
  • Rechtstexte: AGB, Impressum und Datenschutzerklärung sollten zum deutschen Recht passen. Lassen Sie sie von einer Fachperson oder einem Anbieter für Rechtstexte erstellen.

Was Ihr Onlineshop technisch können muss

Der Shop erkennt das Lieferland und zeigt Preise in EUR für Deutschland und Österreich und in CHF für die Schweiz. Jedes Land kann eigene Preise, Zahlungsarten und Versandarten haben.

Rechnungen an EU-Kunden stellen Sie in EUR aus. Ihre Buchhaltung braucht dafür Fremdwährungskonten oder klare Umrechnungsregeln.

Was kostet ein Shop für mehrere Länder?

Die offene Shop-Plattform ohne Lizenzkosten, die wir einsetzen, verwaltet Regionen mit eigener Währung, eigenen Steuersätzen und Versandarten von Haus aus. Den grösseren Teil der Arbeit machen die Daten: Zolltarifnummern, Ursprung, Herstellerangaben und Rechtstexte je Land.

Als Richtwert aus unserer Erfahrung: Einen bestehenden Shop um Deutschland und Österreich mit Währung, Steuern, Versandregeln und Rechtstexten zu erweitern, dauert je nach Ausgangslage etwa 5 bis 15 Arbeitstage. Bei CHF 70 pro Stunde sind das rund CHF 2'800 bis 8'400. Die Anbindung von Logistiker oder ERP kostet je nach System CHF 3'000 bis 15'000 pro Anbindung, mehr dazu im Ratgeber «ERP-Schnittstelle: Was kostet die Anbindung von Onlineshop und ERP?». Für Wartung und Weiterentwicklung rechnen Sie mit rund 15 Prozent der Projektkosten pro Jahr.

Ein Beispiel aus unserer Arbeit ist der B2B-Shop für Bandex in Vorarlberg: Artikel, Preise und Bestände kommen automatisch aus SAP, und Geschäftskunden registrieren sich mit ihrer UID-Nummer, die der Shop automatisch gegen das EU-Register prüft. Mehr dazu in der Referenz «B2B-Onlineshop mit SAP-Anbindung: Website-Relaunch für Bandex».

So gehen Sie vor

  1. 01

    Markt und Weg wählen

    Welche Länder, welche Produkte, wie viele Bestellungen? Daraus folgt, ob Versand ab der Schweiz, Lager in der EU oder eigene Firma.

  2. 02

    Steuern und Zoll klären

    Mit Treuhand und Logistiker: IOSS-Vertreter, verzollte Lieferung, deutsche Umsatzsteuer, Ursprungsnachweis.

  3. 03

    Pflichten erfüllen

    Verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU bestimmen, LUCID-Registrierung und Bevollmächtigten für Verpackungen.

  4. 04

    Shop erweitern

    Länder, Währungen, Preise inklusive ausländischer MWST, Versandregeln, Produktdaten und Rechtstexte je Land.

  5. 05

    Logistiker und ERP anbinden

    Bestellungen, Zolldaten und Sendungsnummern fliessen automatisch, Rechnungen in EUR landen im ERP.

  6. 06

    Testsendungen

    Einige Bestellungen an Testadressen in Deutschland schicken und prüfen, ob beim Empfänger wirklich nichts nachzuzahlen ist.

Checkliste vor dem Start

Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie den Shop für Kunden in der EU öffnen:

  • Weg festlegen: Versand ab der Schweiz, Lager in der EU oder eigene Gesellschaft.
  • Zollgebühren beim Kunden vermeiden: IOSS-Vertreter für Sendungen bis EUR 150 oder verzollte Lieferung mit Ihrem Logistiker vereinbaren.
  • Steuerfolgen klären: Brauchen Sie eine deutsche Umsatzsteuer-Registrierung, etwa für verzollte Lieferungen über EUR 150 oder ein Lager in Deutschland?
  • Ursprung prüfen: Welche Produkte haben Schweizer oder EU-Ursprung? Ursprungserklärung auf der Rechnung vorbereiten.
  • Ausfuhrnachweis sichern: Erhalten Sie für jede Sendung einen Nachweis, den die ESTV anerkennt?
  • Produktdaten ergänzen: Zolltarifnummer, Ursprungsland, Gewicht und Produktkennung pro Artikel.
  • Produktsicherheit regeln: verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU bestimmen und Angaben auf jeder Produktseite ergänzen.
  • Verpackungen registrieren: LUCID-Registrierung, Systembeteiligung und Bevollmächtigter in Deutschland.
  • Shop vorbereiten: Preise inklusive ausländischer MWST, Währung EUR, Widerrufsbelehrung, Rechtstexte und Barrierefreiheit prüfen.
  • Kalkulation anpassen: Pauschalzoll, Bearbeitungsgebühr, Gebühren für Vertreter und Logistiker in Preise oder Versandkosten einrechnen.

Quellen und Hinweise

Zoll und Mehrwertsteuer in der EU

Die Angaben zum Pauschalzoll stammen aus der Verordnung (EU) 2026/382 des Rates vom 11. Februar 2026, aus der Leitlinie der Europäischen Kommission zum EUR-3-Zoll und zur Bearbeitungsgebühr (Fassung vom 5. Oktober 2026), aus der Mitteilung der Kommission auf trade.ec.europa.eu und aus den Informationen des österreichischen Finanzministeriums zum 3-Euro-Zoll. Die Bearbeitungsgebühr von EUR 2 legt die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2152 fest, veröffentlicht am 22. Oktober 2026. Zu IOSS und OSS nutzen wir die Angaben der Europäischen Kommission auf vat-one-stop-shop.ec.europa.eu. Zum Lieferort bei Einfuhr Paragraf 3 Absatz 8 des deutschen Umsatzsteuergesetzes.

Schweiz und Liechtenstein

Zur Steuerbefreiung bei Ausfuhr Artikel 23 des Mehrwertsteuergesetzes und die Informationen des BAZG zur steuerbefreiten Lieferung bei Ausfuhr. Zum Ursprungsnachweis die Häufigen Fragen des BAZG zu Freihandel und präferenziellem Ursprung. Zu Liechtenstein der Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein von 1923 und die Angaben des BAZG zum Schweizer Zollgebiet.

Produktsicherheit, Verpackung, Barrierefreiheit

Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, Artikel 16 und 19. Die Angaben zum Verpackungsregister stammen von der Zentralen Stelle Verpackungsregister auf verpackungsregister.org. Zur Barrierefreiheit das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Paragraf 2 und 3. Die Umfragewerte stammen aus dem Raiffeisen Wirtschaftspuls vom 11. September 2025.

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Treuhand, einer Steuerberatung in Deutschland, Ihrem Logistiker oder einem Anwalt. Zoll- und Steuerregeln für den Onlinehandel ändern sich derzeit häufig.

Stand: November 2026.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Verkauf nach Deutschland eine deutsche Firma?

Nein. Sie können aus der Schweiz oder aus Liechtenstein direkt an Kunden in Deutschland verkaufen. Je nach Weg brauchen Sie aber einen IOSS-Vertreter in der EU, eine deutsche Umsatzsteuer-Registrierung (etwa bei einem Lager in Deutschland oder verzollter Lieferung über EUR 150), einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU für die Produktsicherheit und einen Bevollmächtigten für das Verpackungsregister. Eine eigene Gesellschaft lohnt sich meist erst bei grossem Volumen oder Personal vor Ort.

Was ist IOSS und brauche ich das?

IOSS ist ein Verfahren der EU, mit dem Sie die Mehrwertsteuer für Sendungen bis EUR 150 schon im Onlineshop verlangen und einmal im Monat für alle EU-Länder abrechnen. Ihr Kunde zahlt bei der Zustellung dann nichts mehr. Pflicht ist IOSS nicht, aber ohne IOSS holt der Zusteller die Einfuhrumsatzsteuer meist beim Kunden ab, oft mit Gebühr. Als Händler aus der Schweiz oder Liechtenstein brauchen Sie dafür einen Vertreter mit Sitz in der EU.

Wer zahlt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?

Wer die Ware einführt. Ohne besondere Vereinbarung ist das meist Ihr Kunde, und der Zusteller verlangt die Abgaben bei der Zustellung. Mit IOSS oder einer verzollten Lieferung (DDP) übernehmen Sie das und rechnen es in den Preis ein. Bei Privatkunden ist das nach unserer Einschätzung fast immer die bessere Wahl, denn Nachzahlungen an der Haustür verärgern Kunden.

Gilt das auch für Firmen aus Liechtenstein?

Ja. Liechtenstein ist zwar Mitglied des EWR, gehört aber seit dem Zollvertrag von 1923 zum Schweizer Zollgebiet. Für Warensendungen in die EU gelten deshalb dieselben Zoll- und Mehrwertsteuerregeln wie aus der Schweiz, inklusive IOSS, Pauschalzoll und Bearbeitungsgebühr. Bei der Produktsicherheit sollten Sie klären, ob ein Sitz in Liechtenstein als Niederlassung im EWR genügt.

Medusa, Shopify oder WooCommerce: Was empfehlen Sie?

Für einen Shop mit Standardprodukten und Standardpreisen reicht Shopify oder WooCommerce. Medusa empfehlen wir, wenn kundenindividuelle Preise, konfigurierbare Produkte, Freigabeprozesse oder eine enge ERP-Anbindung gefragt sind. Die Entscheidung treffen wir in der Vorstudie anhand Ihrer Anforderungen.

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