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Grundlagen

EU AI Act: Was gilt für KMU in der Schweiz und in Liechtenstein?

Von Dominik Natter · Zuletzt aktualisiert am 3. November 2026 · 7 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Der EU AI Act gilt für KMU in der Schweiz und in Liechtenstein, sobald sie KI-Systeme in der EU anbieten oder die Ergebnisse ihrer KI in der EU verwendet werden. Die meisten KMU sind dabei Betreiber: Sie müssen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden fördern und seit dem 2. August 2026 bestimmte KI-Inhalte offenlegen. Die strengen Hochrisiko-Pflichten, etwa für die Auswahl von Bewerbenden, gelten nach dem Digital Omnibus erst ab dem 2. Dezember 2027. In Liechtenstein ist die Übernahme ins EWR-Recht noch nicht abgeschlossen, und die Schweiz übernimmt den AI Act nicht, sondern passt ihr eigenes Recht gezielt an.

Wann gilt der EU AI Act für ein KMU in der Schweiz?

Der AI Act gilt auch für Firmen ohne Sitz in der EU, sobald ihre KI in der EU wirkt. Artikel 2 der Verordnung erfasst Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen. Er erfasst ausserdem Anbieter und Betreiber in Drittstaaten, wenn die Ausgabe ihres KI-Systems in der EU verwendet wird. Dasselbe Prinzip gilt beim Cyber Resilience Act für Software und vernetzte Geräte, die in der EU angeboten werden. Mehr dazu im Ratgeber «Cyber Resilience Act: Was gilt für Software von KMU aus der Schweiz und Liechtenstein?».

Für ein Schweizer KMU heisst das: Ein Chatbot auf Ihrer Website, den Kundinnen und Kunden aus Deutschland oder Österreich nutzen, fällt darunter. Ebenso KI-erzeugte Bilder in einer Kampagne für den EU-Markt oder eine KI-gestützte Vorauswahl von Bewerbungen für eine Niederlassung in der EU. Wer KI nur intern und für Schweizer Kundschaft einsetzt, ist vom AI Act in der Regel nicht direkt betroffen.

Seither gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50, nicht verschoben
2. Aug. 2026
Ab dann gelten die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III, etwa für Personal
2. Dez. 2027
oder 7 Prozent des Jahresumsatzes: Höchstbusse für verbotene Praktiken
EUR 35 Mio.
für KMU als Betreiber ohne Hochrisiko-Anwendung, ohne Zertifizierung
5 Punkte

Ein eigenes KI-Gesetz nach EU-Muster hat die Schweiz nicht. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Schweizer Recht möglichst sektoriell anzupassen. Die Schweiz hat die Konvention am 27. März 2025 unterzeichnet. Die Vernehmlassung zu den nötigen Gesetzesänderungen ist laut BAKOM für den Frühling 2027 vorgesehen. Bis dahin gelten für KI vor allem das Datenschutzgesetz und das übrige bestehende Recht.

Gilt der AI Act in Liechtenstein?

Noch nicht unmittelbar. Als EWR-Staat übernimmt Liechtenstein den AI Act erst, wenn er ins EWR-Abkommen aufgenommen ist. Laut EFTA prüfen Island, Liechtenstein und Norwegen die Verordnung noch für diese Übernahme. Ein Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses liegt Stand November 2026 nicht vor.

Danach braucht Liechtenstein ein Durchführungsgesetz, das die zuständigen Behörden und die Sanktionen festlegt. Die Stabsstelle für Digitale Innovation der Landesverwaltung erarbeitet es. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt sie nicht.

Für die Praxis ändert das wenig. Liechtensteiner KMU, deren KI-Ergebnisse in der EU verwendet werden, fallen nach dem Marktortprinzip schon heute unter den AI Act, genau wie Schweizer Firmen. Die Stabsstelle empfiehlt, sich jetzt vorzubereiten. Sobald die Übernahme vollzogen ist, gilt der AI Act in Liechtenstein auch für rein inländische Fälle.

Anbieter oder Betreiber: Welche Rolle hat Ihr KMU?

Die meisten KMU sind Betreiber. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet. Wer Microsoft Copilot, ChatGPT oder die Belegerkennung seiner Buchhaltungssoftware nutzt, ist Betreiber.

Fristen des AI Act 2026: Was der Digital Omnibus geändert hat

Der Digital Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten, nicht die Transparenzpflichten. Rat und Parlament haben sich am 7. Mai 2026 politisch geeinigt. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 8. Juli 2026 erlassen, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten.

Unverändert bleiben die Fristen für die Verbote, die KI-Kompetenz, die Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Die Zeitleiste zeigt alle Fristen und die wichtigsten Änderungen für KMU.

Fristen des EU AI Act und Stand in der Schweiz und in Liechtenstein

  1. 1. August 2024

    AI Act in Kraft getreten

    Stand: gilt

  2. 2. Februar 2025

    Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz nach Artikel 4

    Stand: gilt, Artikel 4 seit 27. Juli 2026 gelockert. Verlangt sind Massnahmen, kein bestimmtes Kompetenzniveau pro Person.

  3. 2. August 2025

    Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

    Stand: gilt, betrifft Modellanbieter, nicht Anwender

  4. 2. August 2026

    Transparenzpflichten nach Artikel 50 für Chatbots, Deepfakes und KI-Inhalte

    Stand: gilt, nicht verschoben

  5. 2. Dezember 2026

    Kennzeichnung für generative KI, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt war, und neue Verbote

    Stand: beschlossen mit Verordnung (EU) 2026/1744. Anbieter solcher Systeme haben bis dann Zeit für die maschinenlesbare Kennzeichnung. Neu verboten sind KI-Systeme, die ohne Einwilligung intime Darstellungen realer Personen oder Darstellungen von Kindesmissbrauch erzeugen.

  6. 2. Dezember 2027

    Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa Personal und Kredit

    Stand: verschoben vom 2. August 2026, beschlossen. KMU, die selbst Hochrisiko-Systeme anbieten, dürfen die technische Dokumentation vereinfacht erstellen.

  7. 2. August 2028

    Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I

    Stand: verschoben vom 2. August 2027, beschlossen. Betrifft KI in Produkten wie Medizinprodukten oder Spielzeug.

  8. Liechtenstein

    Übernahme ins EWR-Abkommen und Durchführungsgesetz

    Stand: offen, kein Datum festgelegt

  9. Schweiz

    Vernehmlassung zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats

    Stand: für Frühling 2027 vorgesehen

Was ein KMU jetzt konkret tun muss

Für ein KMU, das KI als Betreiber ohne Hochrisiko-Anwendung nutzt, sind es fünf Punkte: KI-Kompetenz nach Artikel 4, erkennbare Chatbots, offengelegte KI-Inhalte, ein Inventar der KI-Nutzung und Datenschutz, in der Schweiz nach dem Datenschutzgesetz, in Liechtenstein und der EU nach der DSGVO. Keiner davon verlangt eine Zertifizierung oder eine Meldung an eine Behörde. Die Checkliste für die nächsten 90 Tage weiter unten setzt die fünf Punkte in konkrete Schritte um.

Wer mit einem KI-System chattet, muss das wissen, ausser es ist offensichtlich. Die Pflicht trifft den Anbieter. Prüfen Sie als Betreiber, ob Ihr Werkzeug den Hinweis zeigt, und ergänzen Sie ihn sonst selbst.

Wie Sie KI-Abläufe mit menschlicher Freigabe, Prüfpfad und Datenschutzkonzept aufbauen, beschreibt unser Ratgeber «KI-Automation im KMU» ausführlich.

Hochrisiko und Bussen: Wo es ernst wird

Hochrisiko betrifft wenige, klar umrissene Einsatzbereiche. Betreiber solcher Systeme müssen ab dem 2. Dezember 2027 unter anderem eine menschliche Aufsicht durch geschulte Personen sicherstellen, Protokolle aufbewahren und Mitarbeitende sowie betroffene Personen informieren.

Typische Hochrisiko-Fälle in einem KMU:

  • Personal: KI, die Bewerbungen sichtet oder filtert, Bewerbende bewertet oder Entscheide über Beförderung, Kündigung und Leistungsbewertung beeinflusst.
  • Kredit: KI, die die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen prüft, etwa von Privatkunden. Systeme zur Aufdeckung von Betrug sind ausgenommen.
  • Zweckänderung: ein allgemeines Sprachmodell, das Sie für einen dieser Zwecke einsetzen.

Was Sie nicht tun müssen

Für die meisten KI-Automationen im KMU-Alltag gelten keine Hochrisiko-Pflichten. Belegerkennung, E-Mail-Sortierung und Offertentwürfe stehen nicht auf der Liste der Hochrisiko-Bereiche in Anhang III. Sie bewerten keine Menschen, sondern lesen Dokumente und schlagen vor. Ein Mensch prüft und gibt frei.

Auch die Kennzeichnung von KI-Texten greift hier nicht. Eine Offerte oder eine Antwort an einen Kunden ist keine Veröffentlichung zu Themen von öffentlichem Interesse. Die maschinenlesbare Markierung KI-erzeugter Inhalte ist Sache des Modellanbieters, nicht Ihre.

Prüfen Sie trotzdem jeden Ablauf einzeln. Sobald er Mitarbeitende oder Bewerbende bewertet, ändert sich die Einordnung.

  • Keine Konformitätsbewertung, kein CE-Zeichen und keine Registrierung in der EU-Datenbank für Systeme ohne hohes Risiko.
  • Kein KI-Beauftragter: Der AI Act schreibt diese Funktion nicht vor.
  • Kein Zertifikat für die KI-Kompetenz: Artikel 4 verlangt weder ein bestimmtes Niveau noch eine Prüfung.
  • Keine neue Software nur wegen des AI Act: Rechtschreibhilfe, Übersetzung und Spamfilter sind keine Hochrisiko-Anwendungen.

Checkliste für die nächsten 90 Tage

Mit diesen Schritten erfüllen Sie die Pflichten, die heute gelten, und erkennen früh, ob ein Hochrisiko-Fall dabei ist. Für ein KMU ist das ein überschaubarer Aufwand, kein Grossprojekt.

  1. 01

    Tag 1 bis 30: Inventar erstellen

    Alle KI-Werkzeuge erfassen, auch KI-Funktionen in bestehender Software, mit Zweck, Daten, Anbieter und verantwortlicher Person. Nicht ausdrücklich verlangt, aber nötig, um Rolle und Risiko einzuordnen.

  2. 02

    Tag 1 bis 30: Rolle klären

    Pro Werkzeug klären, ob Ergebnisse in der EU verwendet werden und ob Sie Betreiber oder Anbieter sind.

  3. 03

    Tag 31 bis 60: KI-Richtlinie schreiben

    Eine KI-Richtlinie von zwei bis drei Seiten schreiben: erlaubte Werkzeuge, tabu gestellte Daten, Freigabe durch Menschen.

  4. 04

    Tag 31 bis 60: Mitarbeitende schulen

    KI-Kompetenz nach Artikel 4: Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, kurz zu Nutzen, Grenzen und Risiken schulen und die Schulung mit Datum und Inhalt dokumentieren.

  5. 05

    Tag 61 bis 90: Inhalte kennzeichnen

    Chatbots und öffentlich sichtbare KI-Inhalte prüfen. Realistische KI-Bilder, -Videos und -Tonaufnahmen kennzeichnen, KI-Texte nur bei Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Prüfung.

  6. 06

    Tag 61 bis 90: Verträge prüfen

    Verträge mit KI-Anbietern prüfen: Zweck, Ort der Verarbeitung, kein Training mit Ihren Daten, Auftragsbearbeitung nach DSG und DSGVO. Laut EDÖB ist das DSG direkt auf KI anwendbar.

  7. 07

    Tag 61 bis 90: Hochrisiko planen

    Mögliche Hochrisiko-Fälle wie KI im Bewerbungsprozess markieren und die Umsetzung bis zum 2. Dezember 2027 planen.

Woher diese Angaben kommen

EU-Verordnungen

Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz im Amtsblatt der EU, insbesondere die Artikel 2, 3, 4, 25, 26, 50, 99 und 113 sowie Anhang III. Die Änderungen stammen aus der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI.

Liechtenstein und Schweiz

Zu Liechtenstein: EFTA, Eintrag zur Verordnung (EU) 2024/1689 in der Datenbank EEA-Lex, sowie Angaben der Stabsstelle für Digitale Innovation der Landesverwaltung. Zur Schweiz: Bundesamt für Kommunikation BAKOM, Seite Künstliche Intelligenz mit Stand 28. Oktober 2026, sowie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB zur Anwendbarkeit des Datenschutzgesetzes auf KI.

Einordnung

Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich beurteilen kann Ihren Fall nur eine Fachperson, die ihn kennt.

Stand: November 2026.

1. August 2024AI Act in Kraft getretenStand: gilt
2. Februar 2025Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz nach Artikel 4Stand: gilt, Artikel 4 seit 27. Juli 2026 gelockert
2. August 2025Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem VerwendungszweckStand: gilt, betrifft Modellanbieter, nicht Anwender
2. August 2026Transparenzpflichten nach Artikel 50 für Chatbots, Deepfakes und KI-InhalteStand: gilt, nicht verschoben
2. Dezember 2026Kennzeichnung für generative KI, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt war, und neue VerboteStand: beschlossen mit Verordnung (EU) 2026/1744
2. Dezember 2027Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa Personal und KreditStand: verschoben vom 2. August 2026, beschlossen
2. August 2028Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang IStand: verschoben vom 2. August 2027, beschlossen
LiechtensteinÜbernahme ins EWR-Abkommen und DurchführungsgesetzStand: offen, kein Datum festgelegt
SchweizVernehmlassung zur Umsetzung der KI-Konvention des EuroparatsStand: für Frühling 2027 vorgesehen

Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act auch für Schweizer Unternehmen?

Ja, wenn Sie KI-Systeme in der EU anbieten oder die Ergebnisse Ihrer KI in der EU verwendet werden, etwa durch einen Chatbot für Kundinnen und Kunden in Deutschland. Das regelt Artikel 2 der Verordnung. Wer KI nur intern und für Schweizer Kundschaft nutzt, ist in der Regel nicht direkt betroffen. Die Schweiz selbst übernimmt den AI Act nicht, sondern passt ihr eigenes Recht gezielt an.

Müssen KMU ihre Mitarbeitenden wegen des AI Act schulen?

Ja, Artikel 4 des AI Act verlangt Massnahmen zur KI-Kompetenz der Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten. Seit dem Digital Omnibus vom Juli 2026 ist kein bestimmtes Kompetenzniveau pro Person mehr vorgeschrieben, und ein Zertifikat ist nicht nötig. Eine kurze Schulung, eine interne Richtlinie und eine Dokumentation, wer wann geschult wurde, sind für die meisten KMU ein verhältnismässiger Weg.

Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?

Meistens nicht. Der AI Act verlangt die Offenlegung nur für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren und von keinem Menschen redaktionell geprüft und verantwortet werden. Offerten, Kundenantworten oder geprüfte Blogbeiträge fallen nicht darunter. Realistische KI-Bilder und KI-Videos, die echt wirken könnten, müssen dagegen gekennzeichnet werden.

Wohin gehen unsere Daten, wenn KI im Spiel ist?

Das legen wir pro Projekt schriftlich fest. Standard ist die Verarbeitung in einer europäischen Region, mit Verträgen, die eine Nutzung Ihrer Daten zum Training ausschliessen. Für heikle Daten kommen selbst gehostete Modelle in Frage. Hosting und Datenbank liegen im EWR, die Verarbeitung ist auf DSGVO und das Schweizer Datenschutzgesetz ausgerichtet.

Was ist die Vorstudie und warum steht sie am Anfang?

Die Vorstudie klärt in zwei bis drei Wochen, was gebaut wird, wie es in Ihre Systeme passt und was es kostet. Sie erhalten Anforderungen, einen Lösungsentwurf, einen Etappenplan und ein Kostendach. Der Preis ist fix, in der Regel CHF 4'000 bis 9'000. Danach entscheiden Sie frei, ob und mit wem Sie umsetzen.

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