Grundlagen
E-Rechnung Schweiz: Was ab 2027 für Rechnungen nach Deutschland und in die EU gilt
Von Dominik Natter · Zuletzt aktualisiert am 3. November 2026 · 8 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
In der Schweiz und in Liechtenstein gibt es keine allgemeine Pflicht zur E-Rechnung zwischen Unternehmen. Der Bund verlangt sie von Lieferanten ab einem Vertragswert über CHF 5'000. In Deutschland müssen Unternehmen ab 2027 bei mehr als EUR 800'000 Vorjahresumsatz und ab 2028 alle E-Rechnungen ausstellen, aber nur, wenn Lieferant und Kunde in Deutschland ansässig sind. Als Schweizer KMU ohne Niederlassung in Deutschland müssen Sie also nicht, Ihre deutschen Kunden dürften strukturierte Rechnungen aber zunehmend verlangen.
Gibt es eine E-Rechnung-Pflicht in der Schweiz und in Liechtenstein?
Nein, zwischen Unternehmen gibt es in beiden Ländern keine allgemeine Pflicht. Sie dürfen Rechnungen weiterhin auf Papier, als PDF oder als strukturierte E-Rechnung verschicken. Welche Form Sie verwenden, vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden.
Eine Ausnahme gilt für Aufträge des Bundes. Seit dem 1. Januar 2016 müssen Lieferanten der Bundesverwaltung elektronisch abrechnen, sobald der Vertragswert CHF 5'000 übersteigt. Kleinere Beschaffungen dürfen weiterhin auf Papier abgerechnet werden.
In Liechtenstein gibt es ebenfalls keine Pflicht zwischen Unternehmen. Öffentliche Auftraggeber müssen E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 annehmen, wenn ein Auftrag über den Schwellenwerten des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen liegt. Die Landesverwaltung nimmt dafür XML oder PDF per E-Mail entgegen. Eine zentrale Plattform gibt es nicht.
Für die Mehrwertsteuer in der Schweiz gilt: Auch eine elektronische Rechnung ohne digitale Signatur berechtigt zum Vorsteuerabzug. Herkunft und Unverändertheit müssen Sie dann anders belegen können, etwa mit Lieferschein, Buchung und Zahlung.
- Vertragswert, über dem Lieferanten des Bundes elektronisch abrechnen müssen
- CHF 5'000
- Vorjahresumsatz, über dem Firmen in Deutschland ab 2027 E-Rechnungen ausstellen
- EUR 800'000
- Ab dann müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen ausstellen
- 2028
- Digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU
- 1. Juli 2030
E-Rechnung Deutschland 2027: Was gilt und betrifft es Sie?
In Deutschland wird die E-Rechnung zwischen Unternehmen in drei Stufen Pflicht.
1. Januar 2025
Empfang für alle
Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
1. Januar 2027
Versand ab EUR 800'000 Umsatz
Unternehmen mit mehr als EUR 800'000 Gesamtumsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen ausstellen.
1. Januar 2028
Versand für alle
Die Pflicht gilt für alle. Dann endet auch die Übergangsfrist für ältere EDI-Verfahren.
Die Pflicht greift nur, wenn Rechnungssteller und Kunde beide in Deutschland ansässig sind. Das Bundesministerium der Finanzen hält im Schreiben vom 15. Oktober 2025 ausdrücklich fest: Ist einer der Beteiligten nicht im Inland ansässig, besteht keine Pflicht zur E-Rechnung. Massgebend sind Sitz, Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte, die am Umsatz beteiligt ist.
Für ein Schweizer oder Liechtensteiner KMU ohne Niederlassung in Deutschland heisst das: Sie müssen nicht. Sie dürfen weiterhin Papier oder PDF schicken. Für eine E-Rechnung brauchen Sie die Zustimmung Ihres Kunden.
PDF, XRechnung, ZUGFeRD, Peppol: Was ist eine echte E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist ein Datensatz, kein Bild einer Rechnung. Das deutsche Gesetz verlangt ein strukturiertes Format nach der europäischen Norm EN 16931, das sich maschinell verarbeiten lässt. Ein normales PDF gilt dort als sonstige Rechnung, auch wenn es per E-Mail kommt.
Der Unterschied zeigt sich in der Buchhaltung Ihres Kunden. Ein PDF muss jemand lesen, oder eine Software muss es erkennen. Eine E-Rechnung liefert Lieferant, Beträge, MWST und Positionen als Felder, die das ERP direkt übernimmt.
Diese Begriffe begegnen Ihnen
Reines XML nach EN 16931, in Deutschland entwickelt. Lesbar wird sie erst mit einem Anzeigeprogramm.
Deutsche Bundesbehörden verlangen E-Rechnungen schon heute, ausgenommen Direktaufträge bis EUR 1'000.
Ein PDF mit eingebetteten XML-Daten. Ihr Kunde sieht ein normales PDF, sein System liest die Daten.
Zulässig ab Version 2.0.1, nicht aber in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. Weichen PDF und XML voneinander ab, gelten die XML-Daten.
Peppol BIS Billing 3.0 ist ein europäisches Format auf Basis von EN 16931, verschickt über das Peppol-Netzwerk.
Peppol ist vor allem ein Übertragungsweg. Sie schliessen sich über einen Dienstleister mit Zugangspunkt an, auch aus der Schweiz.
Der Schweizer Zahlteil, der die alten Einzahlungsscheine abgelöst hat. Der QR-Code enthält Zahlungsdaten wie Empfänger, Betrag und Referenz, aber keine Rechnungspositionen.
Eine E-Rechnung nach EN 16931 ist sie nicht.
Die Schweizer Lösung, mit der Rechnungen direkt im E-Banking des Empfängers erscheinen.
Sie läuft über Schweizer Finanzinstitute und ist für Kunden in Deutschland in der Regel kein Weg.
Was Kunden in Deutschland und der EU von Ihnen verlangen werden
Rechnen Sie damit, dass deutsche Kunden strukturierte Rechnungen verlangen, auch ohne gesetzliche Pflicht für Sie. Das ist unsere Einschätzung, keine Statistik. Der Grund: Ihre Kunden stellen bis 2028 ihre Kreditorenbuchhaltung auf E-Rechnungen um. Jedes PDF, das danach noch kommt, ist für sie Handarbeit.
Typische Wünsche sind ein bestimmtes Format, meist XRechnung oder ZUGFeRD im Profil EN 16931, die Bestellnummer im vorgesehenen Feld und der Versand an eine feste Adresse oder über Peppol. Ihr Kunde darf das vertraglich vereinbaren. Sie dürfen dann nicht mehr einfach ein PDF schicken.
Auch andere Länder ziehen nach. In Belgien sind strukturierte E-Rechnungen zwischen Unternehmen seit dem 1. Januar 2026 Pflicht. In Frankreich müssen seit dem 1. September 2026 alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und grosse Unternehmen sie ausstellen. KMU folgen am 1. September 2027. Auch diese Pflichten richten sich an Unternehmen, die im jeweiligen Land ansässig sind.
Auf EU-Ebene wurde im März 2025 das Paket VAT in the Digital Age verabschiedet. Ab dem 1. Juli 2030 gelten für grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen innerhalb der EU digitale Meldepflichten auf Basis von E-Rechnungen. Ein Schweizer oder Liechtensteiner KMU ist nach unserem Verständnis nur direkt betroffen, wenn es in einem EU-Staat für die Mehrwertsteuer registriert ist und von dort in andere EU-Staaten liefert. Liechtenstein ist zwar im EWR, gehört für die Mehrwertsteuer aber zum Schweizer Gebiet.
E-Rechnung: Pflichten und Fristen nach Land
| Land und Fall | Pflicht | Hinweis |
|---|---|---|
| Schweiz, zwischen Unternehmen | keine Pflicht | Bundesverwaltung: E-Rechnung seit 1. Januar 2016 ab Vertragswert über CHF 5'000 |
| Liechtenstein, zwischen Unternehmen | keine Pflicht | Öffentliche Aufträge über den Schwellenwerten: E-Rechnung nach EN 16931 muss angenommen werden |
| Deutschland, Empfang | seit 1. Januar 2025 | alle in Deutschland ansässigen Unternehmen |
| Deutschland, Versand ab EUR 800'000 Umsatz | ab 1. Januar 2027 | nur wenn Lieferant und Kunde in Deutschland ansässig sind |
| Deutschland, Versand für alle | ab 1. Januar 2028 | Übergang für ältere EDI-Verfahren endet am 31. Dezember 2027 |
| Deutschland, Bundesbehörden als Kunde | bereits Pflicht | ausgenommen Direktaufträge bis EUR 1'000 |
| Belgien | seit 1. Januar 2026 | für in Belgien ansässige Unternehmen |
| Frankreich | 1. September 2026 und 1. September 2027 | Empfang für alle und Versand für grosse Unternehmen ab 2026, Versand für KMU ab 2027 |
| EU, grenzüberschreitend | ab 1. Juli 2030 | digitale Meldepflichten auf Basis von E-Rechnungen, VAT in the Digital Age |
Was das für Ihre Buchhaltung und Ihr ERP heisst: Zusatzmodul oder Schnittstelle?
Prüfen Sie zuerst, was Ihr ERP schon kann. Viele Programme bieten E-Rechnungen als Funktion oder Zusatzmodul. Microsoft dokumentiert für Business Central in der deutschen Version XRechnung, ZUGFeRD und Peppol BIS 3.0. Abacus versendet und erkennt ZUGFeRD-Rechnungen über das Modul E-Business. Für bexio und andere Programme fragen Sie beim Hersteller nach dem aktuellen Stand. Was in Ihrer Version und Lizenz enthalten ist, klärt Ihr ERP-Partner.
Reicht ein Zusatzmodul, ist das eine Konfiguration für Ihren ERP-Partner, kein Projekt.
Eine eigene Schnittstelle kostet je nach System CHF 3'000 bis 15'000 pro Anbindung. Braucht es zusätzliche Logik, etwa für mehrere Quellsysteme, liegt eine einzelne Automation bei CHF 8'000 bis 25'000. Mehr dazu im Ratgeber «ERP-Schnittstelle: Was kostet die Anbindung von Onlineshop und ERP?».
Zusatzmodul oder eigene Schnittstelle?
Hier stösst ein Zusatzmodul an Grenzen
- Rechnungen entstehen in einer Branchenlösung, einem Shop oder einer FileMaker-Anwendung und nicht im ERP.
- Ihr System kann kein strukturiertes Format erzeugen, und ein Wechsel steht nicht zur Diskussion.
- Kunden verlangen eigene Angaben, etwa Bestellnummern pro Position, oder den Versand über ihr Portal.
- Sie wollen Versand und Zustellung überwachen, statt Rückweisungen erst per Mahnung zu erfahren.
Ein Zusatzmodul reicht in der Regel, wenn
- Ihre Rechnungen entstehen vollständig im ERP.
- Der Hersteller liefert das verlangte Format.
- Nur wenige Kunden haben Sonderwünsche.
Eingehende E-Rechnungen automatisch verarbeiten
Den grössten Nutzen bringt die E-Rechnung auf der Eingangsseite. Kommen Lieferantenrechnungen als XRechnung oder ZUGFeRD, muss niemand mehr Beträge abtippen. Die Daten liegen schon als Felder vor.
Lieferanten aus der Schweiz schicken aber oft weiterhin PDF mit QR-Rechnung, weil hier keine Pflicht besteht. Sie brauchen deshalb einen Eingang, der beides kann: strukturierte Daten direkt übernehmen und PDF mit KI auslesen. Danach folgen dieselben Schritte:
01
Eingang
Strukturierte Daten aus XRechnung oder ZUGFeRD werden direkt übernommen, PDF mit QR-Rechnung liest die KI aus.
02
Vorkontierung
Die Belege werden nach Ihren Regeln vorkontiert.
03
Freigabe
Die vorkontierten Belege werden freigegeben.
04
Buchung im ERP
Freigegebene Belege werden im ERP gebucht.
05
Abgleich mit der Bank
Die Buchungen werden mit der Bank abgeglichen.
So arbeitet unsere Lösung Belegerfassung mit KI und Bankabgleich. Sie lohnt sich ab rund 200 Belegen pro Monat und kostet je nach Zahl der Gesellschaften und ERP CHF 25'000 bis 60'000. Bei kleinerem Volumen reicht die Belegerkennung, die bexio, AbaNinja, KLARA oder Abacus DeepBox als fertiges Produkt anbieten. Mehr dazu im Ratgeber «KI-Automation im KMU: Wo sie sich lohnt und wo nicht».
Was Sie nicht tun müssen
Die E-Rechnung ist kein Grund für Hektik. Diese Schritte sind heute meist nicht nötig:
- Ein neues ERP kaufen, nur wegen der E-Rechnung. Prüfen Sie zuerst Modul oder Schnittstelle.
- Rechnungen an Kunden in der Schweiz und in Liechtenstein umstellen. Hier gilt weiterhin, was Sie mit dem Kunden vereinbaren.
- Einen Peppol-Anschluss auf Vorrat einrichten, solange kein Kunde ihn verlangt.
- Eine eigene Schnittstelle bauen, wenn Ihr ERP-Hersteller das Format bereits liefert. Dann lohnt sie sich nicht.
Checkliste: So bereiten Sie sich auf 2027 vor
Ihre grösseren deutschen Kunden müssen ab Januar 2027 selbst E-Rechnungen ausstellen und stellen ihre Abläufe um. Gehen Sie diese Punkte deshalb in den nächsten Wochen durch:
- Kunden auflisten: Wie viel Umsatz machen Sie mit Kunden in Deutschland, Frankreich und Belgien?
- Niederlassungen prüfen: Haben Sie eine Tochter oder Betriebsstätte in einem dieser Länder, die Rechnungen stellt?
- Kunden fragen: Welches Format und welchen Versandweg wünschen Ihre wichtigsten Kunden?
- ERP prüfen: Kann Ihr System XRechnung oder ZUGFeRD im Profil EN 16931 erzeugen? Fragen Sie Ihren ERP-Partner nach Modul, Version und Kosten.
- Quellen klären: Entstehen alle Rechnungen im ERP oder auch im Shop, in einer Branchenlösung oder in Excel?
- Testen: Lassen Sie eine Testrechnung von einem Kunden prüfen, bevor Sie umstellen. Validierungsprogramme für EN 16931 sind frei verfügbar.
- Eingang vorbereiten: Kann Ihre Buchhaltung strukturierte Lieferantenrechnungen direkt übernehmen?
- Archiv prüfen: Bei E-Rechnungen ist der strukturierte Teil die Rechnung. Bewahren Sie die XML-Datei unverändert auf, nicht nur eine Ansicht davon.
Woher diese Angaben kommen
Deutschland
Die Angaben zu Deutschland stammen aus dem Umsatzsteuergesetz, Paragraf 14 und Paragraf 27 Absatz 38, und aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2025 zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung. Die Ausnahme für Direktaufträge bis EUR 1'000 steht in der E-Rechnungsverordnung des Bundes.
Schweiz und Liechtenstein
Für die Schweiz stützen wir uns auf die Information der Bundesverwaltung zur E-Rechnungspflicht für Lieferanten, auf das KMU-Portal des Bundes zur Rechnungsstellung und auf die Angaben von SIX zur QR-Rechnung und zu eBill. Für Liechtenstein auf die Länderübersicht der Europäischen Kommission zu eInvoicing in Liechtenstein, die das Gesetz und die Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen zusammenfasst.
Belgien, Frankreich, EU, Formate und ERP
Zu Belgien und Frankreich nutzen wir die Angaben der Steuerverwaltungen auf efacture.belgium.be und impots.gouv.fr, zur EU die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Verabschiedung des Pakets VAT in the Digital Age. Zu Peppol die Spezifikation Peppol BIS Billing 3.0, zu Business Central die Dokumentation von Microsoft und zu Abacus die Produktunterlagen zum Modul E-Business.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Treuhand, einer Steuerberatung in Deutschland oder einem Anwalt.
Stand: November 2026.
| Schweiz, zwischen Unternehmen | keine Pflicht | Bundesverwaltung: E-Rechnung seit 1. Januar 2016 ab Vertragswert über CHF 5'000 |
|---|---|---|
| Liechtenstein, zwischen Unternehmen | keine Pflicht | Öffentliche Aufträge über den Schwellenwerten: E-Rechnung nach EN 16931 muss angenommen werden |
| Deutschland, Empfang | seit 1. Januar 2025 | alle in Deutschland ansässigen Unternehmen |
| Deutschland, Versand ab EUR 800'000 Umsatz | ab 1. Januar 2027 | nur wenn Lieferant und Kunde in Deutschland ansässig sind |
| Deutschland, Versand für alle | ab 1. Januar 2028 | Übergang für ältere EDI-Verfahren endet am 31. Dezember 2027 |
| Deutschland, Bundesbehörden als Kunde | bereits Pflicht | ausgenommen Direktaufträge bis EUR 1'000 |
| Belgien | seit 1. Januar 2026 | für in Belgien ansässige Unternehmen |
| Frankreich | 1. September 2026 und 1. September 2027 | Empfang für alle und Versand für grosse Unternehmen ab 2026, Versand für KMU ab 2027 |
| EU, grenzüberschreitend | ab 1. Juli 2030 | digitale Meldepflichten auf Basis von E-Rechnungen, VAT in the Digital Age |
Häufige Fragen
Muss ich als Schweizer Firma deutschen Kunden eine E-Rechnung schicken?
Gesetzlich nein, solange Sie in Deutschland weder Sitz noch eine am Umsatz beteiligte Betriebsstätte haben. Die deutsche Pflicht gilt nur, wenn Rechnungssteller und Kunde beide in Deutschland ansässig sind. Ihr Kunde kann eine E-Rechnung aber vertraglich verlangen, und das dürfte häufiger werden. Für eine deutsche Tochtergesellschaft gilt die Pflicht dagegen voll.
Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. Nach deutschem Recht ist eine E-Rechnung ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Ein normales PDF gilt als sonstige Rechnung, auch wenn es per E-Mail kommt. Ein ZUGFeRD-PDF sieht aus wie ein normales PDF, enthält aber zusätzlich alle Rechnungsdaten als XML.
Brauchen wir für E-Rechnungen ein neues ERP?
Nicht unbedingt. Viele ERP- und Buchhaltungsprogramme bieten E-Rechnungen als Funktion oder Zusatzmodul an, Ihr ERP-Partner kennt den Stand Ihrer Version. Fehlt die Funktion oder entstehen Rechnungen ausserhalb des ERP, erzeugt eine Schnittstelle die Daten aus Ihrem bestehenden System. Eine Anbindung kostet je nach System CHF 3'000 bis 15'000.
Was, wenn unser System keine Schnittstelle hat?
Dann gibt es meist einen anderen Weg: Dateiexporte, Datenbankzugriff, einen Importordner oder ein Zusatzmodul des Herstellers. Wir klären das mit Ihrem ERP-Partner, bevor ein Franken in die Umsetzung fliesst. Ist kein zuverlässiger Weg vorhanden, sagen wir das.
Was ist die Vorstudie und warum steht sie am Anfang?
Die Vorstudie klärt in zwei bis drei Wochen, was gebaut wird, wie es in Ihre Systeme passt und was es kostet. Sie erhalten Anforderungen, einen Lösungsentwurf, einen Etappenplan und ein Kostendach. Der Preis ist fix, in der Regel CHF 4'000 bis 9'000. Danach entscheiden Sie frei, ob und mit wem Sie umsetzen.
Passende Leistungen:SchnittstellenKI-Automation
Sprechen wir über Ihren Fall.
20 Minuten genügen, um zu klären, ob sich eine eigene Lösung für Sie lohnt.