Grundlagen
E-ID für Unternehmen: Wie KMU die Schweizer E-ID integrieren
Von Dominik Natter · Zuletzt aktualisiert am 3. November 2026 · 7 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Unternehmen können die Schweizer E-ID als Nachweis in ihr Kundenportal oder ihre Software einbinden, etwa für Kundenidentifikation, Altersnachweis oder Vertragsabschluss. Dafür braucht es eine Prüfkomponente, den sogenannten Verifier, und einen Eintrag im Vertrauensregister des Bundes. Die Anbindung an ein bestehendes System kostet als Richtwert CHF 3'000 bis 15'000. Der Start der E-ID ist verschoben und hat noch kein Datum, testen können Sie aber schon heute in der swiyu Sandbox.
Was ist die E-ID, und was ist sie nicht?
Die E-ID ist der staatliche elektronische Identitätsnachweis der Schweiz. Das fedpol stellt sie aus. Sie liegt als Datenpaket in einer Wallet auf dem Smartphone, in der Regel in der App swiyu des Bundes. Die Ausstellung ist für die Person kostenlos.
Die E-ID ist kein Login-Konto. Der Bund betreibt keinen zentralen Anmeldedienst, über den sich Ihre Kunden bei Ihnen einloggen. Ihre Kundin weist mit der Wallet nach, wer sie ist, und Ihr System prüft diesen Nachweis. Das Benutzerkonto in Ihrem Portal führen weiterhin Sie.
- Richtwert für die Anbindung an ein bestehendes System, bis CHF 15'000
- CHF 3'000
- Ja-Anteil zum E-ID-Gesetz in der Abstimmung vom 28. September 2025
- 50,4 %
- befragten KMU sind laut Hochschule Luzern noch nicht vorbereitet
- 4 von 5
- nennen die Integration in bestehende Systeme als grösstes Hindernis
- 47,4 %
Zwei Grundsätze prägen das System. Erstens bestimmt die Inhaberin, welche Angaben sie übermittelt. Das Gesetz erlaubt auch abgeleitete Informationen, zum Beispiel nur die Volljährigkeit statt des Geburtsdatums. Zweitens erfährt der Bund als Aussteller nicht, wann und bei wem die E-ID vorgewiesen wird.
Für Unternehmen heisst das Datensparsamkeit. Sie dürfen Personendaten aus der E-ID nur verlangen, wenn eine Identifikation gesetzlich vorgesehen ist oder für die Zuverlässigkeit der Transaktion unbedingt nötig ist, etwa gegen Identitätsdiebstahl. Wer zu viel verlangt, wird im Vertrauensregister sichtbar markiert und kann ausgeschlossen werden. Die AHV-Nummer dürfen nur gesetzlich berechtigte Stellen abfragen.
Wann kommt die E-ID? Der Stand im November 2026
Ein Starttermin für die E-ID steht nicht fest. Das Stimmvolk hat das E-ID-Gesetz am 28. September 2025 mit 50,4 Prozent Ja angenommen.
Die Vertrauensinfrastruktur soll im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. Dann sollen Behörden und private Organisationen bereits andere elektronische Nachweise ausstellen und prüfen können.
Testen können Sie schon heute. Seit März 2025 betreibt der Bund eine öffentliche Testumgebung, früher Public Beta, heute swiyu Sandbox. Dort gibt es eine Beta-ID mit den technischen Merkmalen der späteren E-ID, aber ohne Rechtskraft.
Viele KMU warten noch ab. Die Hochschule Luzern hat 78 KMU befragt. Vier von fünf sind demnach noch nicht auf die E-ID vorbereitet. Als grösstes Hindernis nannten 47,4 Prozent die Integration in bestehende Systeme, nicht den Datenschutz.
Wofür können KMU die E-ID nutzen?
Die E-ID hilft überall dort, wo Sie heute eine Ausweiskopie verlangen, eine Video-Identifikation einkaufen oder Kunden persönlich vorbeikommen lassen. Private Unternehmen müssen die E-ID nicht anbieten. Diese Pflicht gilt nur für Behörden und Stellen mit öffentlichen Aufgaben. Wer die E-ID akzeptiert, muss bei persönlichem Erscheinen auch den physischen Ausweis akzeptieren.
Typische Anwendungsfälle im KMU mit Nutzen und Aufwand:
Anwendungsfälle der E-ID: Nutzen und Aufwand
| Anwendungsfall | Nutzen | Aufwand und Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Altersnachweis im Onlineshop | Alterskontrolle ohne Ausweiskopie, etwa bei einem Onlinehändler für Spirituosen: Geprüft wird nur, ob die Person mindestens 18 Jahre alt ist, weitere Angaben braucht es nicht. | Eine Anbindung, eher unterer Bereich von CHF 3'000 bis 15'000. Produktiv nach dem Start. |
| Kundenidentifikation bei der Registrierung | Neukunden weisen Name und Geburtsdatum selbst nach, ohne Upload eines Ausweises. Ein Treuhänder weiss so sicher, für wen er ein Mandat eröffnet. | Anbindung CHF 3'000 bis 15'000. Jetzt in der Sandbox testen. |
| Onboarding im Kundenportal | Geprüfte Identität einmal mit dem Konto verknüpft. Danach meldet sich der Kunde wie gewohnt an. | Anbindung plus Abgleich mit bestehenden Konten, eher oberer Bereich. |
| Konto wiederherstellen | Wer Passwort oder Zweitgerät verloren hat, weist sich mit der E-ID aus, statt beim Support anzurufen. | Ergänzung zum bestehenden Login. Nach dem Start. |
| Vertragsabschluss online | Klarheit, wer abschliesst, etwa beim Online-Mietvertrag eines Maschinenvermieters. Die E-ID ist keine elektronische Signatur. | Anpassung im Abschlussprozess. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zusätzlich qualifizierte elektronische Signatur. |
| Mitarbeitende und Externe | Neue Mitarbeitende oder externe Fachleute weisen ihre Identität nach, bevor sie Zugang zu Ihren Systemen erhalten. | Anbindung an Personal- oder Benutzerverwaltung. Nach dem Start. |
| Kunden aus Liechtenstein mit eID.li | Digitale Identifikation von Liechtensteiner Kunden | Eigene Anbindung, nur mit Sitz in Liechtenstein. Bewilligung CHF 200 bis 500. |
| Vorstudie zum Anwendungsfall | Anwendungsfall, Daten und Kostendach geklärt | CHF 4'000 bis 9'000, Festpreis, 2 bis 3 Wochen |
Was ist technisch nötig, um die E-ID zu integrieren?
Sie brauchen drei Bausteine: einen Eintrag in den Registern des Bundes, eine Prüfkomponente und die Anbindung an Ihr bestehendes Login.
Die Prüfkomponente heisst Verifier. Sie fordert bei der Wallet die gewünschten Angaben an, prüft Echtheit, Gültigkeit und Widerruf und gibt das Ergebnis an Ihre Anwendung weiter. Der Bund stellt dafür den swiyu Generic Verifier als Open-Source-Software kostenlos zur Verfügung. Er läuft in Ihrer eigenen IT-Umgebung oder bei Ihrem Hosting-Anbieter.
Im Basisregister hinterlegen Sie einen technischen Identifikator Ihrer Firma, eine sogenannte DID. Das Vertrauensregister bestätigt, dass dieser Identifikator zu Ihrem Unternehmen gehört. So sieht Ihre Kundin in der Wallet, wer Daten anfragt. Laut Bundesrat müssen Anbieter zudem vorab hinterlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck abfragen. Fehlt das, erscheint in der Wallet eine Warnung.
Die eigentliche Arbeit liegt in der Integration. Ihr Portal startet die Prüfung, meist mit einem QR-Code am Computer oder einem Sprung in die Wallet auf dem Smartphone. Danach verknüpft es das Ergebnis mit dem Kundenkonto, speichert nur das Nötige und protokolliert den Vorgang. Ihr bestehendes Login mit Passwort, zweitem Faktor oder Firmenkonto bleibt bestehen.
Für Ihre IT-Verantwortlichen: Die Übermittlung folgt dem Standard OpenID for Verifiable Presentations, die Nachweise sind SD-JWT-Credentials. Die Spezifikationen können sich bis zum Start noch ändern. Wer Nachweise prüft, muss ausserdem Cyberangriffe auf seine Systeme dem Bundesamt für Cybersicherheit melden.
Was kostet die Integration der E-ID?
Als Richtwert kostet die Anbindung der E-ID an ein bestehendes Kundenportal oder eine bestehende Software CHF 3'000 bis 15'000. Das ist der Rahmen, den wir für jede Anbindung an ein weiteres System rechnen. Alle Beträge sind Richtwerte exkl. MWST.
Im unteren Bereich liegt ein einzelner Prüfschritt, etwa ein Altersnachweis im Bestellprozess. Im oberen Bereich liegen Fälle, in denen die geprüfte Identität mit bestehenden Kundenkonten abgeglichen wird, Sonderfälle wie Namensänderungen gelöst werden müssen und mehrere Abläufe betroffen sind.
Dazu kommen diese Posten:
- Vorstudie zum Festpreis, wenn der Anwendungsfall noch offen ist: CHF 4'000 bis 9'000.
- Betrieb und Wartung: 15 bis 20 Prozent der Projektkosten pro Jahr. Der Verifier muss mit den Vorgaben des Bundes Schritt halten.
- Gebühren des Bundes: Das Gesetz sieht Gebühren für Einträge in Basis- und Vertrauensregister vor. Die Höhe regelt der Bundesrat. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie budgetieren. Die Sandbox ist kostenlos.
- Interne Zeit für Workshops, Tests und die Anpassung von Abläufen und Datenschutzhinweisen.
- Haben Sie noch kein Kundenportal, ist die E-ID nur ein Baustein. Ein Portal mit ERP-Anbindung liegt bei CHF 25'000 bis 80'000. Mehr dazu im Ratgeber «Was kostet ein Kundenportal in der Schweiz und in Liechtenstein?».
Was gilt für Unternehmen in Liechtenstein?
Liechtenstein hat mit eID.li eine eigene staatliche E-ID. Sie ist seit 2020 in Betrieb und von der Schweizer E-ID unabhängig.
Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein können eID.li für ihre eigenen Webdienste nutzen. Dafür braucht es eine Bewilligung des Amts für Informatik und eine technische Anbindung nach dessen Vorgaben. Übermittelt werden grundsätzlich nur Name, Vorname, Geburtsdatum und ein Identifikator. Für die Bewilligung sieht die E-Government-Verordnung eine Gebühr von CHF 200 bis 500 vor, in aufwendigen Fällen bis CHF 1'000.
Für ein Liechtensteiner Unternehmen mit Kunden in der Schweiz heisst das: Wer beide Kundengruppen digital identifizieren will, braucht unter Umständen zwei Anbindungen. Das Schweizer Gesetz spricht allgemein von privaten Verifikatorinnen und knüpft die Eintragung nicht ausdrücklich an einen Sitz in der Schweiz. Wie die Registrierung für Firmen aus Liechtenstein konkret abläuft, ist öffentlich noch nicht beschrieben. Klären Sie das beim Bund ab, bevor Sie ein Projekt starten. Die Sandbox ist dafür ein guter erster Schritt.
Wann sich die E-ID noch nicht lohnt
Nicht jedes KMU braucht die E-ID sofort. Warten Sie ab, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Sie identifizieren Kunden heute gar nicht, und es gibt keinen Grund dafür. Dann dürfen Sie die Daten auch nicht einfach verlangen.
- Ihre Kunden sind fast nur Firmen. Die E-ID weist natürliche Personen aus, keine Unternehmen und keine Zeichnungsberechtigungen.
- Sie identifizieren nur wenige Personen pro Jahr. Dann ist der Blick auf den Ausweis beim Termin günstiger.
- Viele Ihrer Kunden haben weder einen Schweizer Ausweis noch einen Schweizer Ausländerausweis. Diese Personen erhalten keine E-ID.
- Sie brauchen einen produktiven Ablauf zu einem festen Datum. Solange der Start offen ist, sollte kein Prozess nur mit der E-ID funktionieren.
- Ihre Branche hat eigene Identifikationsvorschriften, etwa als Finanzintermediär. Klären Sie zuerst mit der Aufsicht oder einer Fachstelle, ob die E-ID dort genügt.
Fahrplan: jetzt testen, nach dem Start einführen
Sie müssen nicht auf den Starttermin warten, um sich vorzubereiten. Wer jetzt testet, kann nach dem Start in wenigen Wochen einführen. Ein sinnvoller Ablauf für KMU:
01
Jetzt: Anwendungsfall festlegen
Wo verlangen Sie heute Ausweiskopien? Wo brechen Kunden ab, weil die Identifikation umständlich ist?
02
Jetzt: Daten klären
Welche Angaben brauchen Sie wirklich, und welche gesetzliche Grundlage oder welches Missbrauchsrisiko rechtfertigt sie?
03
Nächste Monate: Prototyp bauen
In der swiyu Sandbox einen Prototyp mit der Beta-ID bauen. Die Registrierung ist kostenlos. Arbeiten Sie nur mit Testdaten.
04
Registereintrag beantragen
Ab Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027: Eintrag im produktiven Basis- und Vertrauensregister beantragen.
05
Nach dem Start: parallel einführen
Die Prüfung parallel zum bisherigen Ablauf einführen. Der physische Ausweis bleibt als Alternative bestehen.
06
Nach einigen Monaten: auswerten
Nutzung auswerten und entscheiden, ob weitere Abläufe folgen.
Woher diese Angaben kommen
Rechtsgrundlage
Die rechtlichen Angaben stammen aus dem Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise vom 20. Dezember 2024, kurz E-ID-Gesetz oder BGEID, veröffentlicht im Bundesblatt 2025 20. Massgebend sind vor allem die Artikel 10, 15, 23 bis 25 und 31.
Zeitplan und Sandbox
Den Zeitplan entnehmen wir der Medienmitteilung des Bundesrats vom 30. Juni 2026, zuständig EJPD und Bundesamt für Justiz. Die Regeln zu Datenabfragen und Warnungen stammen aus der Mitteilung des Bundesrats vom 25. Februar 2026. Angaben zur Sandbox stammen von eid.admin.ch und aus der technischen Dokumentation von swiyu.
Liechtenstein, Studie und Abstimmung
Für Liechtenstein gilt die E-Government-Verordnung, LGBl. 2020 Nr. 459, in der Fassung vom 1. Juli 2026, Art. 9, Art. 10 und Anhang 2. Die Zahlen zur Vorbereitung der KMU stammen aus einer Studie der Hochschule Luzern, über die die Netzwoche am 4. Mai 2026 berichtete. Das Abstimmungsergebnis stammt aus der VOX-Analyse von gfs.bern.
Kosten und Rechtliches
Die Kosten sind Richtwerte aus unseren Preisrahmen und ersetzen keine Vorstudie. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an eine Fachstelle oder an einen Anwalt.
Stand: November 2026.
| Altersnachweis im Onlineshop | Alterskontrolle ohne Ausweiskopie | Eine Anbindung, eher unterer Bereich von CHF 3'000 bis 15'000. Produktiv nach dem Start. |
|---|---|---|
| Kundenidentifikation bei der Registrierung | Neukunden identifizieren sich selbst, ohne Upload | Anbindung CHF 3'000 bis 15'000. Jetzt in der Sandbox testen. |
| Onboarding im Kundenportal | Geprüfte Identität einmal mit dem Konto verknüpft | Anbindung plus Abgleich mit bestehenden Konten, eher oberer Bereich. |
| Konto wiederherstellen | Sicherer Ersatz für Rückfragen beim Support | Ergänzung zum bestehenden Login. Nach dem Start. |
| Vertragsabschluss online | Klarheit, wer abschliesst. Keine Signatur. | Anpassung im Abschlussprozess. Bei Schriftform zusätzlich qualifizierte Signatur. |
| Mitarbeitende und Externe | Identität vor dem Zugang zu Systemen geprüft | Anbindung an Personal- oder Benutzerverwaltung. Nach dem Start. |
| Kunden aus Liechtenstein mit eID.li | Digitale Identifikation von Liechtensteiner Kunden | Eigene Anbindung, nur mit Sitz in Liechtenstein. Bewilligung CHF 200 bis 500. |
| Vorstudie zum Anwendungsfall | Anwendungsfall, Daten und Kostendach geklärt | CHF 4'000 bis 9'000, Festpreis, 2 bis 3 Wochen |
Häufige Fragen
Müssen Unternehmen die E-ID akzeptieren?
Nein, private Unternehmen sind dazu nicht verpflichtet. Die Pflicht gilt nach dem E-ID-Gesetz nur für Behörden und Stellen mit öffentlichen Aufgaben, wenn sie beim Vollzug von Bundesrecht jemanden identifizieren. Wer die E-ID freiwillig akzeptiert, muss bei persönlichem Erscheinen auch den physischen Ausweis akzeptieren.
Ab wann können Unternehmen die E-ID nutzen?
Produktiv erst, wenn der Bund die E-ID ausgibt, und dafür gibt es im November 2026 noch kein Datum. Die Vertrauensinfrastruktur soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. Testen können Sie schon heute kostenlos in der swiyu Sandbox des Bundes mit einer Beta-ID.
Welche Daten erhalten wir, wenn Kunden sich mit der E-ID ausweisen?
Nur die Angaben, die Sie anfragen und die Ihre Kundin in der Wallet freigibt. Verlangen dürfen Sie Personendaten nur, wenn eine Identifikation gesetzlich vorgesehen ist oder für die Zuverlässigkeit der Transaktion unbedingt nötig ist. Für einen Altersnachweis genügt also das Alter, nicht der ganze Datensatz. Die AHV-Nummer dürfen nur gesetzlich berechtigte Stellen abfragen.
Was kostet ein Projekt bei Natter Solutions?
Eine einzelne Automation oder Schnittstelle beginnt bei rund CHF 8'000. Geschäftsanwendungen wie Kundenportale oder die Ablösung einer Excel-Lösung liegen meist zwischen CHF 25'000 und 100'000, grössere Plattformen darüber. Auf jeder Lösungsseite steht ein Preisrahmen. Verbindlich wird er nach der Vorstudie, die Sie zum Festpreis erhalten.
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