Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
01
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Natter Solutions GmbH, Gewerbeweg 1, 9486 Schaanwald, Liechtenstein (nachfolgend «Natter Solutions» oder «Auftragnehmer») und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Kunde»).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Natter Solutions diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
02
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Natter Solutions ein schriftliches Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses schriftlich (per E-Mail genügt) annimmt, oder wenn beide Parteien einen schriftlichen Projektvertrag unterzeichnen.
Anfragen und Anforderungen, die der Auftraggeber über das Kontaktformular einreicht, stellen noch kein bindendes Angebot dar. Natter Solutions wird diese prüfen und ein individuelles Angebot unterbreiten.
03
Leistungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektangebot und/oder dem unterzeichneten Projektvertrag. Dieser umfasst typischerweise:
- Webdesign und UI/UX-Konzeption
- Webentwicklung (Frontend und/oder Backend)
- E-Commerce-Integration
- KI- und Automatisierungslösungen
- CMS-Integration und -Konfiguration
- Deployment und technische Inbetriebnahme
Leistungen, die nicht explizit im Angebot enthalten sind, werden als zusätzliche Leistungen gesondert abgerechnet. Änderungswünsche («Change Requests») während der Projektlaufzeit werden nach Aufwand berechnet.
04
Vergütung & Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
- 40% Anzahlung bei Auftragserteilung
- 40% bei Fertigstellung des Designs / Zwischenabnahme
- 20% nach Go-Live und Abnahme
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
05
Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Natter Solutions rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) bereitzustellen.
Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Bereitstellung von Informationen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Natter Solutions. Dadurch entstehender Mehraufwand kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
06
Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk in Betrieb nimmt oder keine Mängel innerhalb der Abnahmefrist mitteilt.
Bei der Mängelanzeige sind die Mängel konkret zu beschreiben. Natter Solutions hat das Recht zur Nachbesserung.
07
Geistiges Eigentum
Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt Natter Solutions dem Auftraggeber die für den vertragsgemässen Gebrauch erforderlichen Nutzungsrechte am erstellten Werk.
Natter Solutions behält das Recht, das Projekt im eigenen Portfolio und zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Verwendete Open-Source-Komponenten und Drittbibliotheken unterliegen deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
08
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen des Projekts bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
09
Haftung
Natter Solutions haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung von Natter Solutions ist auf die Höhe des vereinbarten Projekthonorars begrenzt.
Natter Solutions übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, die der Auftraggeber auf der erstellten Website veröffentlicht.
10
Laufzeit & Kündigung
Projektverträge laufen bis zur vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.
Für laufende Wartungs- oder Supportverträge gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende, sofern nicht anders vereinbart.
11
Anwendbares Recht
Für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich liechtensteinisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.
12
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.